Seit 2011 betreibe ich meine Imkerei nach den Grundsätzen der EG-Öko-Verordnung. Im Mai 2012 war die Umstellphase abgeschlossen. Seitdem darf ich meinen Honig als Biohonig vermarkten.
Die Betriebsweise nach EG-Öko-Verordnung schreibt u.a. vor:
Die Betriebsweise nach EG-Öko-Verordnung schreibt u.a. vor:
- Bienenbeuten nur aus Holz und ohne Innenanstriche (also z.B. keine Styroporbeuten)
- Als Winterfutter darf nur Biozucker verwendet werden, bei mir Biorübenzucker aus Deutschland
- Wachsmittelwände als Bauvorlage für die Waben müssen aus eigenem Wachskreislauf stammen oder aus Biobetrieb zugekauft werden
- Zugekaufte Königinnen dürfen nur aus Bioimkereien stammen
- Als Behandlungsmittel gegen die Varroamilbe sind nur organische Säuren erlaubt
- Den Bienen sind höhere Honigvorräte für den Winter zu belassen
- Konventionell angebaute Kulturen wie Obstplantagen, Raps, Sonnenblume etc. dürfen nicht explizit angewandert werden
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Weitere Fragen können Sie mir gerne persönlich stellen: joerg-ruhe@t-online.de
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Bioland-Richtlinien
Bioland
Wikipedia: EG-Öko-Verordnung